Allgemeine Geschäftsbedingungen PEAX Portal (AGB)

Version 3.2
mit Gültigkeit ab 1. Februar 2024

1 Geltungsbereich

Die PEAX AG («PEAX») ist ein Technologieunternehmen und betreibt eine webbasierte Plattform, die den digitalen Empfang und die intelligente Ablage von Post und anderen Dokumenten sowie weitere Funktionalitäten in diesem Zusammenhang ermöglicht (nachfolgend «Portal»).

Die vorliegenden AGB zusammen mit den Bestimmungen zu den weiteren Funktionalitäten (sofern benutzt) sowie den in diesen AGB aufgeführten Erklärungen (z.B. die Datenschutzerklärung) bilden den durch Eröffnung eines Accounts auf dem Portal entstehenden Vertrages («Vertrag») zwischen der natürlichen Person (nachfolgend «User») bzw. des Inhabers eines Business Accounts (nachfolgend «Organisationen», beide «Accountinhaber») und der PEAX. Anders lautende Vertragsbedingungen des Accountinhabers, namentlich auch solche, welche der Accountinhaber zusammen mit der Vertragsannahme für anwendbar erklärt, werden nicht Vertragsbestandteil.

Die natürliche Person, welche für eine Organisation einen Business Account registriert, gewährleistet, dass sie berechtigt ist, im Auftrag der Organisation den vorliegenden Vertrag abzuschliessen. Überdies stimmt die natürliche Person ebenfalls den Bedingungen dieses Vertrages zu. Gleiches gilt für die natürlichen Personen, die als User unter dem Business Account der Organisation das Portal nutzen (jede natürliche Person, die unter einer Organisation auf das Portal zugreift, nachfolgend «verbundener User»).

Die vorliegenden AGB regeln das Grundangebot des Portals. Weitere im Zusammenhang mit dem Portal angebotene Funktionalitäten unterstehen zusätzlichen Bestimmungen, die bei der Nutzung einen integrierenden Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen dem Accountinhaber und der PEAX bilden.

2 Allgemeines

2.1 Das PEAX Portal

Zum Grundangebot des Portals gehört ein digitaler Briefkasten mit der Möglichkeit für Accountinhaber, verschiedene Typen von Dokumenten über verschiedene Kanäle zu empfangen oder selber einzuliefern und anschliessend weiterzuverarbeiten, zu archivieren oder eine Interaktion zu starten.

Zum PEAX Briefkasten zählt auch der Bereich «Rechnungen», in den Rechnungen eingeliefert und als Zahlungsaufträge automatisch vorerfasst werden. Der Accountinhaber hat sodann mittels der zusätzlichen Funktionalität PEAX Payment die Möglichkeit, diese Rechnungen direkt aus dem Portal zu zahlen. Die Nutzung des PEAX Briefkastens, des Bereichs Rechnungen, von PEAX Payment sowie von den durch PEAX angebotenen zusätzlichen Funktionalitäten untersteht zusätzlichen Bestimmungen, die vor der Nutzung der jeweiligen zusätzlichen Funktionalität akzeptiert werden müssen.

2.2 Voraussetzungen

Systemvoraussetzungen für die Nutzung des Portals sind seitens des Accountinhabers ein Internetzugang sowie ein Account bei PEAX. Zudem wird ein webfähiges Endgerät mit einem empfohlenen Browser (für die Nutzung der Web App) oder ein Endgerät mit einem Mobilebetriebssystem, für das die PEAX Mobile App verfügbar ist, benötigt.

Für die Eröffnung eines Accounts wird eine E-Mail-Adresse sowie eine Schweizer Wohnadresse bzw. für Organisationen ein formeller Sitz in der Schweiz vorausgesetzt. Der PEAX steht es frei, weitere Informationen anzufordern oder die Eröffnung an spezifische Handlungen zu knüpfen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschliesslich, für die Nutzung von zusätzlichen Funktionalitäten.

2.3 Pflichten des Accountinhabers

Der Accountinhaber ist verpflichtet, gegenüber PEAX wahrheitsgetreue Angaben – insbesondere zur eigenen Person – zu machen und die entsprechenden Informationen bei Änderungen zeitnah nachzuführen oder nachführen zu lassen (d.h. sich ändernden resp. geänderten Lebensumständen etc. anzupassen). Der Accountinhaber ist allein dafür verantwortlich, dass alle hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere Sitz-, Wohn- und E-Mail-Adressen, aktuell und funktionstüchtig sind. Nutzt ein Accountinhaber Funktionalitäten, für die eine Mobile-Nummer benötigt wird, ist er dafür verantwortlich, eine gültige, funktionsfähige Nummer zu hinterlegen. Wenn der Accountinhaber aufgrund veralteter oder sonst wie unkorrekter bzw. nicht funktionierender Kontakt- und Accountdaten nicht erreicht werden kann, ist er für auftretende Probleme, inklusive allfälliger sich daraus ergebender Schäden, allein verantwortlich und haftbar.

Der Accountinhaber ist verpflichtet, sich bzgl. Sicherheitsrisiken, die durch die Benutzung des Internets entstehen können, selbst zu informieren und abzusichern. PEAX empfiehlt regelmässige Updates von Software und Virenschutzprogrammen. Der User verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit Passwörtern, Zugangscodes und Userinformationen. PEAX haftet nicht für entsprechende Missbrauchsfälle.

Accountinhabern ist es strikt untersagt, den Betrieb des Portals zu stören, zu verändern, zu zerstören, einzuschränken, zu manipulieren oder anderweitig zu beeinträchtigen einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von bösartigem oder nicht autorisiertem Code, Viren, Würmern, Trojanern, Malware oder Programmen, oder illegales, pornographisches, rassistisches, die Persönlichkeit verletzendes oder kriminelles Material über das Portal auszutauschen oder auf das Portal zu laden oder das Portal sonst wie direkt oder indirekt für solche Zwecke zu nutzen. Ein Missbrauch kann strafrechtlich und allenfalls mit weiteren rechtlichen und/oder faktischen Mitteln, insbesondere mit der dauerhaften Sperrung des PEAX Accounts, geahndet werden.

Die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch der Funktionen im Portal liegt ausschliesslich beim Accountinhaber.

Hat der Accountinhaber Grund zur Annahme, dass ein unberechtigter Dritter die Login-Daten kennt oder unbefugter Weise Zugriff auf seinen Account bzw. den Account eines mit ihm verbundenen Users hat, ist er verpflichtet, dies PEAX unverzüglich über den Support mitzuteilen und selbständig geeignete Sicherheitsmassnahmen zu treffen (z.B. Passwort ändern oder 2-Faktor-Authentifizierung einschalten).

Eine Organisation ist verpflichtet, die Berechtigungen für ihren Business Account an die von ihr bestimmten verbundenen User zu erteilen bzw. durch einen entsprechend autorisierten User (nachfolgend «Admin») erteilen zu lassen. Ebenso liegt es allein in der Verantwortung der Organisation, Berechtigungen wieder zu entziehen. Durch falsche Einstellungen ermöglichte Zugriffe von Nichtberechtigten liegen allein in der Verantwortung der Organisation. Gleiches gilt für sämtliche Handlungen der bestimmten User.
Die Organisation ist zudem verpflichtet, sicherzustellen, dass die hier aufgeführten Pflichten durch die bestimmten User und durch den Admin erbracht bzw. eingehalten werden.

2.4 Dokumentformate und Speicherplatz

Über den eigenen Upload oder die Einlieferung per E-Mail können Dokumente und Dateien der meisten gängigen Formate gespeichert und angezeigt werden.

2.5 Sichtbarkeit des Privataccounts

Der User ist standardmässig für andere User nicht sichtbar. Möchte er für andere User mittels Vornamen, Name und Ort gefunden werden, so kann er seine Sichtbarkeit in den Accounteinstellungen jederzeit anpassen.

2.6 Hilfe, Support, Wartung, Verfügbarkeit und Sicherheit
2.6.1 Hilfe, Support

Im Portal werden dem Accountinhaber bzw. User verschiedene Materialien zur Verfügung gestellt, welche die Benutzung der Portalfunktionen erklären.
Sollten diese Materialien nicht ausreichen oder bei Schwierigkeiten, Störungen und technischen Fehlermeldungen kann der Accountinhaber bzw. User jederzeit eine Supportanfrage via Supportformular oder an die Adresse support@peax.ch stellen. Diese wird baldmöglichst bearbeitet und im Austausch mit dem Anfragenden geklärt.

2.6.2 Wartung

PEAX bemüht sich, Unterbrechungen kurz zu halten und wenn immer möglich nachts durchzuführen. Der User wird beim Login in die Web App mittels Wartungshinweis über allfällige Betriebsunterbrüche zu Wartungszwecken informiert.

2.6.3 Verfügbarkeit und Sicherheit

PEAX setzt sich für eine möglichst hohe und unterbruchsfreie Verfügbarkeit des Portals und der darin enthaltenen Leistungen ein. PEAX übernimmt aber keine Gewährleistung oder Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Portals zu einem bestimmten Zeitpunkt. Einen absoluten Schutz des Portals vor unerlaubten Zugriffen, schädlicher Software, Viren, Spamming, Trojanern, Phishing-Angriffen, und anderen kriminellen Handlungen seitens Dritter oder Datenverlusten infolge Störungen oder die Vollständigkeit, Authentizität und Integrität der gespeicherten oder über das Portal und die Systeme von PEAX übermittelten Daten gibt es nicht. Jegliche Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

2.7 Änderung und Beendigung bestehender Funktionalitäten, Aufnahme weiterer Funktionalitäten

PEAX kann jederzeit und ohne Einholung der ausdrücklichen Zustimmung der Accountinhaber die bestehenden Funktionen des Portals oder der zusätzlichen Funktionalitäten ändern, ausbauen oder reduzieren. Zudem kann PEAX jederzeit weitere Funktionalitäten zum Portal hinzufügen. Die AGB bzw. die zusätzlichen Bestimmungen für die zusätzlichen Funktionalitäten werden in diesen Fällen, soweit erforderlich, angepasst bzw. erstellt und sind nach Veröffentlichung gemäss Ziff. 5 für sämtliche Accountinhaber verbindlich.

2.8 Datenschutz

Sämtliche Informationen zum Umgang von PEAX mit den Daten der Accountinhaber finden sich in der Datenschutzerklärung PEAX Web App und PEAX Mobile App. Diese Datenschutzerklärung ist ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit Akzeptieren dieser AGB akzeptiert der Accountinhaber auch die Datenschutzerklärung.

2.9 Datensicherheit

Die Bearbeitung von Daten im Portal erfolgt verschlüsselt. Kann dieser Grundsatz aus technischen und/oder applikatorischen Gründen nicht eingehalten werden, so wird der Accountinhaber vorgängig darüber informiert.

PEAX sichert die im Portal vorhandenen Daten sorgfältig und in regelmässigen Zeitabständen. Sie trifft geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Viren und Datenverlust bei Ausfällen der Server sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten (inkl. Zugangsdaten) der Accountinhaber und User. Das von PEAX beauftragte Rechenzentrum verfügt über die angemessenen Zertifizierungen.

PEAX übernimmt indessen – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung für Datenverlust und -beschädigung sowie für daraus entstehende Schäden.

2.10 Sperrung des Zugangs zum Portal

PEAX behält sich das Recht vor, einen Account bei Verdacht auf Missbrauch oder bei erfolgtem Missbrauch jederzeit und ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die Vertragsbeziehung zu beenden. Der diesbezügliche Entscheid liegt im alleinigen Ermessen von PEAX, die dem betroffenen Accountinhaber nach eigenem Ermessen Gelegenheit zur Stellungnahme geben kann. Als Missbrauch gilt insbesondere jede Nutzung des Portals, welche gegen geltendes Recht oder die Pflichten aus dem Vertrag verstösst, wie beispielsweise die Nutzung der Scanning-Leistungen des PEAX Scanning Centers ohne Postumleitungsservice von PEAX trotz entsprechender Hinweise durch PEAX oder die absichtliche Angabe von unvollständigen oder falschen Userdaten («wichtiger Grund»). Um sich vor Missbräuchen zu schützen, behält sich PEAX zudem weitere rechtliche Schritte vor.

2.11 Nutzungsabonnements und Gebühren

Bei der Anmeldung wählt der Accountinhaber eine Nutzungsabonnementstufe mit inkludierten Portalleistungen inklusive der zusätzlichen Funktionalitäten in unterschiedlichem Umfang.

Die Registrierung und der Zugriff auf das Portal sowie auf gewisse zusätzliche Funktionen sind für gewisse User in einem eingeschränkten Umfang kostenlos möglich. Darüber hinaus können je nach Leistungsumfang gemäss dem gewählten Nutzungsabonnement Gebühren anfallen. Die Gebühren werden erstmals bei der Auswahl des entsprechenden Nutzungsabonnements und anschliessend jährlich vor Beginn der Vertragsperiode (vgl. Ziff.2.16.2) verrechnet. PEAX behält sich ausdrücklich vor, das Gebührenmodell für sämtliche Leistungen zu ändern.

Werden die im ausgewählten Nutzungsabonnement enthaltenen Limiten (z.B. Anzahl im Portal zugestellter Dokumente) überschritten, so wird der Accountinhaber im Portal entsprechend informiert und hat die Wahl, ob er ein Upgrade seines Nutzungsabonnements durchführt, welches die erweiterten Leistungen abdeckt, oder das bestehende Nutzungsabonnement weiterlaufen lässt und PEAX die effektiven Zusatzkosten für die überschreitenden Leistungen am Ende der Vertragsperiode vergütet.
Der Accountinhaber ist dafür verantwortlich, an wen er seine persönliche PEAX E-Mail-Adresse herausgibt. Der Accountinhaber trägt dementsprechend die Kosten für ihm zugestellte Dokumente in jedem Fall.

Für einzelne Funktionalitäten können einmalige oder wiederkehrende Gebühren entstehen. Diese richten sich nach den im Portal aufgeführten Preisen. Sämtliche Kosten für solche Funktionalitäten werden dem Accountinhaber bei deren Aktivierung aufgezeigt und durch PEAX verrechnet.

Zusätzlich werden dem Accountinhaber jegliche Gebühren von Dritten (z.B. im Zahlungsverkehr) weiterverrechnet. Der Accountinhaber wird über diese zusätzlichen Gebühren jeweils bei der Aktivierung einer zusätzlichen Funktionalität informiert.

2.12 Ausbleibende Zahlungen

Sollte der Accountinhaber der Zahlung von Gebühren nicht fristgerecht nachkommen, wird er von PEAX unter Setzung einer angemessenen Nachfrist gemahnt. Erfolgt die Zahlung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, erfolgt eine zweite Mahnung unter Setzung einer zweiten angemessenen Nachfrist. Zudem kann PEAX mit Ablauf der ersten Nachfrist den Zugang des säumigen Accountinhabers zum Portal (inklusive allen zusätzlichen Funktionalitäten) sperren. Verstreicht auch die zweite Nachfrist ungenutzt, behält sich PEAX vor, den vorliegenden Vertrag fristlos zu kündigen und den Account des säumigen Accountinhabers zu deaktivieren und zu löschen. Alle im Account enthaltenen Dokumente werden dem Accountinhaber gemäss Ziff. 2.16.1 zum Download zur Verfügung gestellt. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von Schadenersatz durch PEAX.

2.13 Herunterladen von Dokumenten

Der Accountinhaber hat im Portal die Möglichkeit, seine dort abgelegten Dokumente einzeln oder insgesamt herunterzuladen.

Diese Funktion steht dem User auch nach Deaktivierung des Accounts bis zur definitiven Löschung gemäss Ziff. 2.16.1 zur Verfügung.

Beim Business Account können die Dokumente nur mit aktivem Abo heruntergeladen werden. Wird dieses gekündigt, muss die Organisation dafür sorgen, dass alle im Portal gespeicherten Dokumente vor dem Ende der Abolaufzeit heruntergeladen werden.

2.14 Urheberrechte und andere Rechte

Sämtliche Rechte an den Inhalten, die vom Accountinhaber generiert werden sowie an seinen Accountdaten und Dokumenten im Portal, verbleiben beim Accountinhaber.

Sämtliche mit dem Portal sowie dessen Nutzung und Betrieb verbundenen Rechte verbleiben bei PEAX. Der Accountinhaber erhält lediglich für die Dauer der vertraglichen Beziehung mit PEAX ein nicht exklusives, eingeschränktes, soweit für die Nutzung notwendiges, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Portal und den darin enthaltenen, von ihm gewählten zusätzlichen Funktionalitäten.

Wenn ein User oder verbundener User per Post, E-Mail, Telefon oder anderweitig Änderungsvorschläge für das Portal oder eine zusätzliche Funktionalität vorschlägt oder Kommentare dazu abgibt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf neue Funktionen («Feedback»), steht es PEAX frei, dieses Feedback zu verwenden. Der User oder verbundene User überträgt PEAX hiermit alle Rechte an solchem Feedback. Es steht PEAX frei, Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken, die im Feedback enthalten sind, für jeden Zweck zu verwenden, ohne dass PEAX jemandem eine Entschädigung schuldet.

2.15 Portalbezogene Informationen/Werbung

Mit Nutzung des Portals stimmt der Accountinhaber zu, dass ihm PEAX portalbezogene Informationen jederzeit im Portal, per E-Mail oder per Post zustellen darf. PEAX sendet dem Accountinhaber keine Werbung von Dritten.

2.16 Kündigung des Accounts und des Nutzungsabonnements
2.16.1 PEAX Privataccount

Der Vertrag für die Nutzung des Portals wird unbefristet geschlossen. Die Kündigung durch den User ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich und kann im Portal durch Deaktivierung des Accounts ausgelöst werden. Voraussetzung für die Deaktivierung des Accounts sind, sofern vorhanden, (i) die Kündigung des kostenpflichtigen Nutzungsabonnements (vgl. Ziff. 2.16.3), (ii) die vorgängige Deaktivierung des Postumleitungsservices im PEAX Portal, (iii) dass keine pendenten Zahlungen oder Guthaben auf dem Transaktionskonto vorhanden sind, (iv) die Vornahme von weiteren Handlungen, die notwendig sind, damit keine Leistungen von PEAX mehr beansprucht werden, und (v) dass der betreffende Privataccount nicht über Adminrechte für einen aktiven Business Account verfügt.

Mit Deaktivierung des Accounts hat der Accountinhaber nur noch Zugriff auf seine Dokumente und kann diese herunterladen. Weitere Funktionen und Leistungen sind ausgeschlossen. Mit Deaktivierung des Accounts wird vom Scanning Center während 30 Tagen die neu eintreffende Post entgegengenommen und dem Accountinhaber (Privataccount) ins Portal eingeliefert. Sollte nach Ablauf dieser 30 Tage noch Post im PEAX Scanning Center eintreffen, wird diese an den Absender retourniert und jeglicher Aufwand für die Retournierung noch eintreffender Post wird dem Accountinhaber weiterverrechnet bzw. soweit möglich direkt einem hinterlegten Zahlungsmittel oder Konto belastet.

Die effektive Löschung des Accounts erfolgt 30 Tage nach Ende der aktuellen Laufzeit des gewählten Abonnements. Mit der Löschung des Accounts ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Accountinhaber und PEAX definitiv beendigt. Mit Löschung des Accounts wird keine neue Post ins Portal eingeliefert. Trifft doch noch Post im Scanning Center ein, so wird sie an den Absender retourniert. Jeglicher Aufwand für die Retournierung noch eintreffender Post wird dem Accountinhaber weiterverrechnet bzw. soweit möglich direkt einem hinterlegten Zahlungsmittel oder Konto belastet.

Mit der Löschung des Accounts werden bei PEAX alle Daten des Users gelöscht, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist bzw. kein gesetzlicher oder geschäftlicher Grund vorliegt, die Daten länger aufzubewahren.

2.16.2 PEAX Business Account

Die Organisation, vertreten durch den User mit Administratorenrechten, kann das Abonnement gemäss Ziff. 2.16.3 kündigen. Nach dem Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit wird der Business Account automatisch deaktiviert und kann nicht mehr verwendet werden, bis wieder ein Abo abgeschlossen wird. Diese Reaktivierung ist während 30 Tagen ab dem Ende der Abonnementlaufzeit möglich. Anschliessend werden der Account und alle darin enthaltenen Daten unwiederbringlich gelöscht.
Mit dem Ende eines Abonnements wird vom Scanning Center keine neu eintreffende Post mehr entgegengenommen, diese wird an den Absender retourniert. Jeglicher Aufwand für die Retournierung noch eintreffender Post wird dem Accountinhaber weiterverrechnet. bzw. soweit möglich direkt einem hinterlegten Zahlungsmittel oder Konto belastet.

2.16.3 Nutzungsabonnement

Das im Portal gelöste Nutzungsabonnement wird jeweils für eine feste Laufzeit von 1 Jahr («Vertragsperiode») abgeschlossen und kann jederzeit auf das Ende der aktuellen Vertragsperiode gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Nutzungsabonnement automatisch um eine weitere Vertragsperiode. Bei Kündigung/Deaktivierung des zugehörigen Accounts (vgl. Ziff. 2.16.1) endet das Nutzungsabonnement trotzdem erst mit Ablauf der aktuellen Vertragsperiode. Es erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

2.17 Kündigung aus wichtigem Grund

PEAX kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund beenden (siehe Ziff.2.10, ausserordentliche Kündigung). Bereits bezahlte Gebühren werden bei einer vorzeitigen Beendigung unabhängig vom Rechtsgrund nicht zurückerstattet.

3 Haftung

3.1 Haftung von PEAX

PEAX haftet ausschliesslich für grobfahrlässig und vorsätzlich entstandenen Schaden, der im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals beim Accountinhaber entsteht, sofern der Schaden nicht durch Fälle von höherer Gewalt oder durch Störungen im externen Rechenzentrum verursacht wird. Vorbehalten bleiben zudem alle Haftungsausschlüsse in diesen AGB.

Der Zugang zum oder die Verfügbarkeit des Portals und/oder der darin ent-haltenen Leistungen und Funktionen kann durch Umstände verzögert oder verunmöglicht werden, die sich ausserhalb der Kontrolle von PEAX befinden. Dazu zählen (nicht abschliessende Aufzählung): Kein Empfang, keine Verbindung zum Internet oder zum Portal, Internet-Störungen jedweder Art (Routing, DNS, usw.), Hard- und Softwarefehler von Empfangs- und Netzwerkgeräten, DDoS-Attacken. Jegliche Haftung oder Entschädigungspflicht bei eingeschränktem Zugang oder eingeschränkter Nutzbarkeit des Portals und/oder der darin enthaltenen Leistungen und Funktionen aufgrund der vorstehend (Ziff. 3.1 (2)) genannten Gründe, wird durch PEAX im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausdrücklich wegbedungen.

3.2 Haftung des Accountinhabers

Der Accountinhaber haftet gegenüber PEAX für sämtlichen Schaden, der in irgendeiner Form auf die Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zurückzuführen ist, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Ebenso haftet der Accountinhaber für die Handlungen von Personen, denen er Zugriff auf seinen Account gewährt (inkl. die verbundenen User im Fall von Business Accounts).

Der Accountinhaber verpflichtet sich, PEAX von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der vertrags- bzw. rechtswidrigen Nutzung des Portals und/oder der zusätzlichen Funktionalitäten durch den Accountinhaber resultieren. Dazu gehört auch die Freistellung von allen Rechtsverteidigungskosten.

4 Einbezug von Dritten

PEAX kann auch Dritte mit dem Betrieb des Portals oder mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Portal zusätzliche Funktionalitäten beauftragen bzw. einzelne oder sämtliche Rechte und Pflichten, die mit diesem Vertrag verbunden sind, an Dritte übertragen. Die Haftung für Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

5 Änderung der AGB

PEAX behält sich vor, die Bestimmungen dieses Vertrages sowie die übrigen für das PEAX Portal und dessen Nutzung massgeblichen Konditionen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Accountinhaber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Accountinhaber nicht vor Inkrafttreten der Änderungen kündigt, indem er die Deaktivierung und Löschung seines PEAX Accounts gemäss Ziff. 2.16 beantragt. Nimmt PEAX im Rahmen der AGB-Änderungen wesentlich nachteilige Änderungen vor und lehnt der Accountinhaber die neuen AGB durch Kündigung seines Accounts ab, wird das Abonnement ausserordentlich auf das Inkrafttreten der neuen AGB beendet und der Accountinhaber hat Anspruch auf eine anteilmässige Rückerstattung bereits bezahlter Abonnementgebühren.

6 Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieser AGB lückenhaft oder ungültig bzw. rechtsunwirksam sein oder werden, so gilt der Rest der AGB weiter. PEAX füllt allfällige Lücken oder ungültige bzw. unwirksame Bestimmungen durch gültige und wirksame Bestimmungen, die den ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommen. Im Falle von Widersprüchen, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten zwischen Bestimmungen in verschiedenen Teilen dieses Vertrages, gilt die folgende Rangordnung: (1) die spezifischen Bestimmungen für die zusätzlichen Funktionen, (2) die AGB, (3) die in den AGB aufgeführten Erklärungen (z.B. Datenschutzerklärung). Im Falle eines Widerspruches zwischen den Bestimmungen eines Dokuments der Rangordnung geht die spezifischere Bestimmung vor.

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis zwischen PEAX und dem Accountinhaber ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ist der Sitz der PEAX AG. Der Sitz der PEAX AG ist für Accountinhaber mit Sitz im Ausland ausserdem der vereinbarte Erfüllungsort und Betreibungsort im Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (Spezialdomizil).

Zusatzbedingungen PEAX Briefkasten

Version 3.1.1
mit Gültigkeit ab 6. Juli 2023

1 Allgemeines

Diese vorliegenden Zusatzbedingungen PEAX Briefkasten gelten für den Zugang und die Nutzung der zusätzlichen Funktionalität PEAX Briefkasten und bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal definierte Begriffe haben in diesen Zusatzbedingungen PEAX Briefkasten die gleiche Bedeutung.

Der PEAX Briefkasten ermöglicht dem Accountinhaber den Empfang und die Archivierung seiner Post in digitaler Form im Portal. Voraussetzung für die Nutzung des PEAX Briefkastens ist (i) ein aktiver Account im Portal, (ii) das Akzeptieren der Zusatzbedingungen PEAX Briefkasten, (iii) das zur Verfügung stellen von den von PEAX geforderten zusätzlichen Informationen und Dokumente zur Identifikation und der Einhaltung von internen Richtlinien, gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, sowie (iv) die Einrichtung des PEAX Briefkastens in diesem Account


Für die Zustellung der physischen Post im PEAX Briefkasten steht die Funktion Postumleitung ins PEAX Scanning Center zur Verfügung (vgl. Ziff. 2.1) Die beim PEAX Scanning Center eintreffenden Postsendungen (nachfolgend «Sendungen») können von PEAX nach unserem alleinigem Ermessen oder – sofern von PEAX entsprechend ermöglicht – gemäss den Einstellungen des Accountinhabers in mehrere eingelieferte Dokumente (nachfolgend «Dokumente») aufgeteilt und von PEAX gemäss Anzahl der Dokumente an die inkludierten Leistungen angerechnet bzw. einzeln verrechnet werden. Der Accountinhaber hat keinen Anspruch darauf, dass jede Postsendung als ein Dokument eingeliefert und behandelt wird, solange PEAX keine entsprechende Wahlmöglichkeit zur Verfügung stellt. Grundlage jeder Verrechnung als Einlieferung sind immer die eingelieferten Dokumente und nicht die beim PEAX Scanning Center eintreffenden Sendungen. Mit der Einlieferung im PEAX Briefkasten des Accountinhabers durch PEAX gilt das betreffende Dokument als dem Accountinhaber zugegangen bzw. zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für den Umgang mit diesem Dokument ausschliesslich beim Accountinhaber. Als unterstützende Massnahme erhält der Accountinhaber (bzw. bei einer Organisation der berechtigte verbundene User) eine Benachrichtigung an die dafür angegebene E-Mail-Adresse, wenn Dokumente in seinem PEAX Briefkasten eingegangen sind. PEAX übernimmt in keinem Fall eine Haftung, wenn der Accountinhaber die in seinem PEAX Briefkasten abgelegten Dokumente nicht gebührend beachtet und ihm daraus ein Schaden entsteht. Ebenso wenig haftet PEAX, wenn die Benachrichtigung aufgrund von fehlerhaften bzw. veralteten Kontaktdaten oder aus anderen, nicht von PEAX zu verantwortenden Gründen nicht zugestellt werden kann, wenn sie im Spamfilter des Accountinhabers landet oder wenn sie nicht gebührend beachtet wird. Die Benachrichtigung entbindet den Accountinhaber nicht von der Verantwortung, seinen PEAX Briefkasten regelmässig einzusehen und die enthaltene Post zu lesen und zu bearbeiten.

Dokumente aus dem Scanning Center und Dokumente, welche via Web App welche via Web App oder Mobile App hochgeladen werden, werden im PDF-Format in den digitalen Briefkasten eingeliefert.

Ins Portal eingelieferte Dokumente werden durch PEAX semantisch analysiert und indiziert (nachfolgend «Capturing»). Die so gewonnenen relevanten Informationen dienen der Erkennung und Ablage der Dokumenttypen, der Vorbereitung der Zahlungsausführung (im Falle von Rechnungen/Mahnungen) sowie der Volltextsuche im Portal. Darüber hinaus können die so gewonnen Informationen zur Sicherstellung und Verbesserung der Dienstleistungen bei PEAX intern und von ausgewählten externen Partnern verwendet werden (vgl. Datenschutzerklärung). Es ist möglich, dass die Nutzung einer Portalfunktion durch den Accountinhaber oder verbundene Nutzer eines Business Accounts ein Capturing auslöst. Dieses Capturing ist kostenpflichtig und wird von PEAX als Einlieferung an die inkludierten Leistungen angerechnet oder einzeln verrechnet. Der Accountinhaber wird vor der Aktivierung einer entsprechenden Funktion auf deren Kostenfolgen aufmerksam gemacht, jedoch nicht bei jeder Nutzung der entsprechenden Funktion.

2 Vertretungsbefugnisse, Posthandling

2.1 Funktion Postumleitung

Mit Aktivierung der Funktion «Postumleitung» stimmt der Accountinhaber zu, dass PEAX bei der Schweizerischen Post (die «Post») einen Postumleitungsauftrag für den Accountinhaber einrichtet. Damit werden die Postsendungen an die angegebene Adresse des Accountinhabers durch die Post geprüft und nach vorgegebenen Parametern sortiert. Automatisiert verarbeitbare Sendungen werden an das PEAX Scanning Center zwecks Digitalisierung und Einlieferung in den PEAX Briefkasten des Accountinhabers umgeleitet.

Voraussetzung für die Postumleitung ist sowohl bei Privataccounts wie auch bei Business Accounts die Verifizierung des Accounts mit eindeutiger Identifizierung der Person sowie ein Bezahlabonnement. Die erstmalige Aktivierung der Postumleitung pro Vertragsperiode ist für den Accountinhaber kostenlos. Jegliche Kosten bei Änderungen (namentlich bei Umzug) sowie für Deaktivierung und späterer Reaktivierung der Postumleitung während der gleichen Vertragsperiode werden dem Accountinhaber in Rechnung gestellt. In der darauffolgenden Vertragsperiode hat der Accountinhaber wiederum Anspruch auf eine kostenfreie Aktivierung bzw. Anpassung der bestehenden Postumleitung. Alle weiteren Anpassungen bzw. Reaktivierungen sind wie beschrieben wiederum kostenpflichtig.

Die Aktivierung der Umleitung für zusätzliche Adressen für einen Business Account sind unabhängig von obengenannter Regelung in jedem Fall kostenpflichtig.

Die Postumleitung zu PEAX hat zwingend über die entsprechende Funktion im PEAX Portal zu erfolgen. Die Aktivierung einer Postumleitung an das PEAX Scanning Center ausserhalb dieser Funktion ist nicht zulässig und führt als missbräuchliche Nutzung des PEAX Portals gemäss Ziff. 2.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal zu einer Sperrung des entsprechenden Accounts.

2.2 Vertretung gegenüber vom Accountinhaber bezeichneten Dritten

PEAX ist ausdrücklich berechtigt, sämtliche Sendungen an den Accountinhaber von Dritten (Firmen, Behörden, etc.) entgegenzunehmen, sofern der Accountinhaber die integrierte PEAX Postumleitung aktiviert hat.

Weiter können Dritte, welche PEAX als Outputkanal nutzen, ihre Sendungen an den Accountinhaber auch direkt in dessen Posteingang einliefern, ohne physische Sendungen an das Scanning Center zu schicken. Die Entscheidung, ob Sendungen direkt elektronisch an das Portal oder physisch per Postumleitung zur Verarbeitung durch das Scanning Center geschickt werden, liegt dabei immer beim entsprechenden Dritten als Absender.

2.3 Gegenüber der Schweizerischen Post

Mit der Aktivierung der Funktion «Postumleitung» bevollmächtigt der Accountinhaber PEAX, den Accountinhaber gegenüber der Post bei der Entgegennahme von regulären und eingeschriebenen Sendungen zu vertreten. Ausgenommen sind eigenhändig eingeschriebene Sendungen.
Der Accountinhaber ermächtigt PEAX ausdrücklich, seine gesamte Post, die an das von PEAX beauftragte Scanning Center gesendet wird, zu öffnen, als PDF zu scannen und die Originale nach 30 Tagen unwiderruflich zu vernichten. Während des Scanning-Prozesses können die Sendungen nach Ermessen von PEAX oder – sofern von PEAX entsprechend ermöglicht – gemäss Einstellung des Accountinhabers in einzelne Dokumente aufgeteilt werden. Will der Accountinhaber ein Original physisch ausgeliefert haben, so hat er dies (teilweise kostenpflichtig) mittels der entsprechenden Funktion im Portal innert der 30-tägigen Aufbewahrungsfrist auszulösen.

PEAX stellt soweit möglich sicher, dass die Verarbeitung der Sendungen innerhalb von einem Arbeitstag nach Lieferung an das Scanning Center erfolgt. PEAX haftet jedoch nicht für Folgen, die sich aus einer verzögerten elektronischen Einlieferung der Dokumente an den Accountinhaber in dessen PEAX Briefkasten ergeben.

Sind in den Sendungen nicht-scanbare Elemente enthalten, welche der Accountinhaber im Ermessen von PEAX physisch benötigt (z.B. EC- und Kreditkarten, Ausweise, Urkunden, Wertpapiere usw.), werden diese an die PEAX mitgeteilte Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Accountinhabers weitergeleitet. PEAX übernimmt keinerlei Haftung für fälschlicherweise umgeleitete Sendungen und eine daraus allenfalls resultierende verspätete Auslieferung an die Wohnsitz- oder Sitzadresse oder eine verspätete Einlieferung der Dokumente im PEAX Briefkasten des Accountinhabers.

Pakete werden entgegengenommen und dem User weiterverrechnet (Portokosten zzgl. Bearbeitungskosten von CHF5.00). Broschüren, Kataloge, Geschäftsberichte, Zeitungen und Zeitschriften werden nicht eingescannt.

Mit der Funktion «Original bestellen» kann der Accountinhaber das Original inkl. allfälliger nicht-scanbarer Elemente innert 30 Tagen ab Eingang im Scanning Center anfordern. Dies kann je nach Abonnement und bereits angeforderten Originalen kostenpflichtig sein.

Der Accountinhaber nimmt in zustimmendem Sinne zur Kenntnis, dass mit der Zustellung und dem Empfang von Sendungen Rechtswirkungen verbunden sein können, z.B. der Beginn von Zahlungs- oder Rechtsmittelfristen. Dies gilt auch für den Empfang von Sendungen durch PEAX bzw. das Scanning Center als Stellvertreter des Accountinhabers sowie für den Empfang in digitaler Form im Portal. Der Accountinhaber nimmt zudem in zustimmendem Sinne zur Kenntnis, dass die Festlegung der Rechtswirkungen solcher Zustellungen nicht im Kompetenzbereich von PEAX liegt, sondern durch Gesetzgebung und/oder Behörden festgelegt wird. Die Absender und Empfänger sind selbst verantwortlich, die Rechtswirkung der Empfangskanäle zu kennen und gegebenenfalls die korrekte Wahl der Versand- und Empfangskanäle zu treffen.

3 Einsendung von Dokumenten an das Scanning Center

Das Empfangen von physischer Post über das PEAX Scanning Center ist nur noch durch die Postumleitung möglich. Die Einsendung von eigenen Sendungen durch den Accountinhaber an das Scanning Center ist nicht mehr vorgesehen. Jegliche Sendungen, welche nicht über die Postumleitungsfunktion beim Scanning Center eintreffen, gelten als missbräuchliche Nutzung des Accounts und führen gemäss Ziff. 2.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal zu einer Sperrung des entsprechenden Accounts. Auf missbräuchlicher Weise eingetroffene Sendungen werden aktuell trotzdem verarbeitet, der Accountinhaber hat aber keinen Anspruch auf die Verarbeitung und Einlieferung in seinen Account. PEAX hat jederzeit das Recht, diese Praxis zu ändern und entsprechende Sendungen abzuweisen, nicht zu bearbeiten oder zu vernichten. Jeglicher Aufwand, welcher bei PEAX oder einem Partner entstehen, wird dem Accountinhaber verrechnet bzw. soweit möglich direkt einem hinterlegten Zahlungsmittel oder Konto belastet.

Zusatzbedingungen PEAX Payment

Version 3.1.1
mit Gültigkeit ab 6. Juli 2023

1 Allgemeines

Diese vorliegenden Zusatzbedingungen PEAX Payment gelten für den Zugang und die Nutzung der zusätzlichen Funktionalität PEAX Payment und bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal definierte Begriffe haben in diesen Zusatzbedingungen PEAX Payment die gleiche Bedeutung.

PEAX Payment erlaubt Zahlungsaufträge aus Dokumenten, die in den PEAX Briefkasten des Accountinhabers eingeliefert wurden oder manuell erfasste Zahlungsaufträge, direkt im Portal auszulösen.

1.1 Voraussetzungen für die Nutzung

Um die Funktionalität von PEAX Payment nutzen zu können, muss der Accountinhaber die vorliegenden Zusatzbedingungen PEAX Payment akzeptieren und über ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank verfügen. Zudem ist PEAX verpflichtet, den Accountinhaber zu identifizieren sowie den an den entsprechenden Geldern wirtschaftlich Berechtigten gemäss Geldwäschereigesetz, Geldwäschereiverordnung und den geltenden Selbstregulierungsbestimmungen festzustellen. Der Accountinhaber ist verpflichtet, PEAX auf erstes Verlangen sämtliche Informationen in diesem Zusammenhang zur Verfügung zu stellen und zu kooperieren.

Für die Zahlungsausführung über das Portal gemäss Ziff. 1.2. muss eine Belastungsermächtigung zugunsten von PEAX unterzeichnet und der kontoführenden Bank eingereicht werden. Diese prüft die Belastungsermächtigung und entscheidet nach freiem Ermessen, ob die Belastungsermächtigung akzeptiert wird. Anschliessend informiert die kontoführende Bank PEAX im positiven Fall.

1.2 Zahlungsausführung durch PEAX
1.2.1 Zahlung per Lastschriftverfahren

Der Accountinhaber kann Zahlungsaufträge für Rechnungen, die als Dokument in seinen PEAX Briefkasten eingeliefert wurden, an PEAX erteilen und PEAX zur Ausführung mittels Einzugs via Lastschriftverfahren (je nach Bank entweder mit oder ohne Widerspruchsrecht) ermächtigen. Die Leistung gilt für reguläre Zahlungen innerhalb der Schweiz in Schweizer Franken. Transaktionsgebühren und Drittgebühren werden dem Accountinhaber belastet oder weiterverrechnet. Die Zahlung erfolgt am erfassten Ausführungsdatum, sofern die Übermittlung des Zahlungsauftrags an PEAX zeitgerecht und korrekt erfolgt sowie unter der Voraussetzung, dass die Lastschriftforderung durch die kontoführende Bank fristgerecht honoriert wird. Der Accountinhaber ist selbst verantwortlich, seine Zahlungen zu überwachen und nachzuverfolgen. Für Express-Zahlungen soll das persönliche E-Banking des Accountinhabers bei seiner Bank eingesetzt werden.

Ermächtigt der Accountinhaber PEAX zur Ausführung einer von ihm in Auftrag gegebenen Zahlung, nimmt PEAX den Zahlungsauftrag entgegen, stellt die Lastschriftforderung an die kontoführende Bank des im Zahlungsprozess ausgewählten Bankkontos und führt ihn schliesslich über die Bankbeziehung von PEAX aus. PEAX führt nur jene Zahlungen aus, die ihr explizit vom Accountinhaber in Auftrag gegeben werden. PEAX ist dabei nach eigenem Ermessen befugt, Vorkehrungen bezüglich der Sicherheit und Rechtskonformität der Zahlungen vorzunehmen, d.h. Einsicht in die übermittelten Zahlungsauftragsdaten zu nehmen, Rückfragen zu tätigen und Zustimmungen einzufordern. Vorbehältlich gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen werden Transaktionsdaten durch PEAX weder personenbezogen ausgewertet noch an Dritte weitergegeben, welche nicht in die Zahlungsausführung involviert sind.

1.2.2 Zahlung über das Transaktionskonto

Der Accountinhaber hat die Möglichkeit, einen Betrag für Zahlungsverkehrszwecke auf das Transaktionskonto von PEAX einzuzahlen. PEAX schreibt diesen Betrag dem Accountinhaber als Guthaben auf seinem im Portal geführten Transaktionskonto gut. Der Accountinhaber kann das Guthaben auf seinem Transaktionskonto sodann für Zahlungsaufträge verwenden. Diese werden nur auf gedeckter Basis ausgeführt, d.h. der Accountinhaber muss selbst dafür besorgt sein, dass vor der Ausführung eines Zahlungsauftrags genügend Guthaben auf seinem Transaktionskonto vorhanden ist. Zahlungseingänge auf das Transaktionskonto werden mehrmals pro Tag verarbeitet und verbucht. Bei verbuchtem Deckungseingang für alle fälligen Zahlungen über das Transaktionskonto bis 15:30 MEZ werden die Zahlungen gleichentags ausgeführt. PEAX haftet aber in keinem Fall für eine verzögerte Zahlung.

PEAX verwendet Gelder auf dem Transaktionskonto ausschliesslich für Zahlungen der Accountinhaber. Die Gelder auf dem Transaktionskonto sind nicht von der Einlagensicherung erfasst. PEAX betreibt kein Zinsdifferenzgeschäft, das Guthaben auf dem Transaktionskonto wird entsprechend nicht verzinst. PEAX wird nicht durch die FINMA beaufsichtigt.

PEAX behält sich vor, Guthaben auf dem Transaktionskonto dem Accountinhaber auf dessen Bankkonto zurück zu überweisen, wenn die Einlagen nicht innerhalb von 60 Tagen für Zahlungen verwendet werden. Zudem kann in diesem Fall eine Gebühr von CHF10.00 pro Monat erhoben werden, bis der Betrag des Guthabens verwendet wurde. PEAX ist ermächtigt, nach einer Zehnjahresfrist ohne Zahlungsverkehr über das Transaktionskonto und nach erfolgloser Kontaktaufnahme mit dem Accountinhaber das auf seinem Transaktionskonto vorhandene Guthaben, abzüglich der vorerwähnten Kontoführungsgebühr, einer wohltätigen Organisation zu spenden.

1.2.3 Nichtausführung eines Zahlungsauftrags

In folgenden Fällen kann die Zahlung nicht ausgeführt bzw. abgeschlossen werden:

  • wenn der Accountinhaber nicht über genügend Guthaben auf dem Transaktionskonto oder über genügende Kontodeckung auf dem für den LSV-Einzug bestimmten Bankkonto verfügt oder die kontoführende Bank die Lastschriftforderung aus einem anderen Grund nicht honoriert;
  • wenn PEAX wegen der Transaktionshöhe oder der Art der Transaktion vom Accountinhaber zusätzliche Informationen fordert, diese aber nicht zur Verfügung gestellt werden;
  • bei fehlenden oder fehlerhaften Kontoangaben;
  • wenn der überwiesene Geldbetrag zurückgewiesen wird.

Das PEAX Portal unternimmt je nach Einstellung des Accountinhabers 0 – 4 Wiederholungen eines Zahlungsversuchs. Es ist aber in jedem Fall Sache des Accountinhabers, den jeweiligen Grund für die Nichtausführung zu beheben und gegebenenfalls eine erneute Zahlung auszulösen.

Wird eine ausgeführte Zahlung zurückgewiesen, schreibt PEAX den Betrag auf dem PEAX Transaktionskonto des Accountinhabers gut. Allfällige Spesen, die bei der Rücküberweisung anfallen, werden vor der Gutschrift auf das Transaktionskonto des Accountinhabers abgezogen.

1.2.4 Ausschluss der Haftung für nichtausgeführte Zahlungen und falsche Zahlungen

PEAX lehnt jede Haftung für nichtausgeführte Zahlungen oder falsche Zahlungen wegen Falscherfassungen der Zahlungsinstruktionen ab. Selbst vorerfasste Zahlungsinstruktionen sind durch den Accountinhaber vor der Freigabe der betreffenden Zahlung zu überprüfen. Die absichtliche Angabe von falschen Accountdaten wird zudem als Missbrauch gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal betrachtet.

1.2.5 Prüfpflicht des Accountinhabers

Der Accountinhaber anerkennt vorbehaltlos, dass sämtliche Zahlungsaufträge, die über seinen PEAX Account ein- und freigegeben werden, als durch ihn autorisiert gelten.

Die Verwendung des PEAX Payment liegt in der alleinigen Verantwortung des Accountinhabers. Er nimmt zur Kenntnis, dass PEAX Zahlungsaufträge nur maschinell erfasst und inhaltlich nicht prüft. Es obliegt allein dem Accountinhaber, sämtliche Angaben eines Zahlungsauftrags, auch wenn dieser allenfalls im Portal über das Dokumenten-Capturing maschinell vorbereitet wurde, vor der Freigabe zu prüfen und nötigenfalls anzupassen.

Zusatzbedingungen Anbindung Drittsoftware

Version 3.2
mit Gültigkeit ab 1. Februar 2024

1 Allgemeines

PEAX bietet die Möglichkeit, ausgewählte Drittsoftware über das PEAX Application Programming Interface (im folgenden «PEAX API») mit dem PEAX Portal zu verbinden und Dokumente und Daten aus dem PEAX Portal automatisiert in die Drittsoftware zur Weiterverarbeitung zu exportieren. Die vorliegenden Zusatzbedingungen Anbindung Drittsoftware werden durch die ausdrückliche Zustimmung während des Aktivierungsprozesses akzeptiert und bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen PEAX Portal definierte Begriffe haben in diesen Zusatzbedingungen PEAX Anbindung Drittsoftware die gleiche Bedeutung.


2 Nutzung


2.1 Voraussetzungen für die Nutzung

Die Verbindung des PEAX Portals ist nur mit Software von ausgewählten Partnern möglich, die von PEAX vorgegeben werden und im PEAX Portal abschliessend ersichtlich sind. Der Verbindungsprozess wird in der ausgewählten Drittsoftware ausgelöst und muss im PEAX Portal bestätigt werden.

Der Accountinhaber ist selbst dafür verantwortlich, eine gültige Nutzungslizenz für die anzubindende Software zu erwerben und auch während des geplanten Nutzungszeitraumes beizubehalten. Es ist möglich, dass für die Anbindung an das PEAX Portal eine Lizenz mit minimalem Nutzungsumfang nicht ausreicht, weil der Anbieter der anzubindenden Software (nachfolgend «Anbieter») dies für ein erweitertes Funktionspaket vorsieht. PEAX hat auf die Lizenzstrukturen und die Anbindung seitens der Anbieter der anzubindenden Software keinerlei Einfluss und kann für die Anbindung seitens der Drittsoftware auch keinen technischen Support bieten.

Der Accountinhaber schliesst mit der Anbindung einer Drittsoftware ein zusätzliches kostenpflichtiges Abonnement ab. Voraussetzung dafür ist aber ein aktives Nutzungsabonnement für das PEAX Portal. Die Laufzeit des Abonnements für die PEAX API wird bei einem unterjährigen Abschluss an die Laufzeit des Nutzungsabonnement für das PEAX Portal gemäss Ziff. 2.11 der PEAX AGB angeglichen. Die Beendigung des Nutzungsabonements für die PEAX API ist aber auch unabhängig vom Nutzungsabonnement für das PEAX Portal möglich (vgl. Ziff. 7).


2.2 Nutzungsrecht

PEAX gewährt dem Accountinhaber während der Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der PEAX API. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, die PEAX API in Verbindung mit ausgewählter Drittsoftware zu nutzen, um auf die von PEAX über die PEAX API bereitgestellten Daten zuzugreifen und diese in der Drittsoftware zu integrieren.


2.3 Nutzungseinschränkungen

Der Accountinhaber erklärt sich damit einverstanden, die PEAX API ausschließlich gemäss den in diesen AGB und den vereinbarten Vertragsbedingungen festgelegten Nutzungseinschränkungen zu verwenden. Zu den Nutzungseinschränkungen gehören:

a) Die Nutzung der PEAX API ist nur für die in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Zwecke, also der Anbindung der vorgesehenen Drittsoftware und den Daten- bzw. Dokumentenaustausch mit der angebundenen Drittsoftware erlaubt.
b) Etwaige Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Anfragen, die der Kunde an die PEAX API stellen darf, werden eingehalten.
c) Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der PEAX API werden eingehalten.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Kunde nicht mehr berechtigt, auf die PEAX API zuzugreifen oder sie zu nutzen, es sei denn der Vertrag wird verlängert oder erneuert.


2.4 Änderungen und Verbesserungen

PEAX behält sich das Recht vor, die PEAX API, ihre Funktionalität und Leistung zu aktualisieren, zu ändern oder zu verbessern. Der Accountinhaber hat kein Recht, solche Änderungen oder Verbesserungen an der PEAX API zu verlangen oder zu verhindern.


3 Vergütung


3.1 Vergütungsstruktur

Der Accountinhaber verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Vergütung für die Nutzung der PEAX API.

Die jährliche Vergütung richtet sich nach der Anzahl angebundener Software. Für jede angebundene Software ist ein separates Abonnement abzuschliessen und wird separat vergütet. Bei einer unterjährigen Aktivierung wird für die erste Vertragslaufzeit die Jahresvergütung pro rata temporis verrechnet (vgl. Ziff. 7).


3.2 Zahlungsbedingungen

Die jährliche Vergütung ist jeweils im Voraus fällig und zahlbar. Der Accountinhaber ermächtigt PEAX, die Vergütung gemäss den vereinbarten Zahlungsmodalitäten einzuziehen. Die Abrechnung erfolgt über die bei der Anmeldung angegebene Kreditkarte oder Zahlungsmodalität.


4 Datenschutz und Sicherheit

4.1 Datenschutzverpflichtung

PEAX verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten und angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den Schutz der über die PEAX API übertragenen Daten in ihrem Einflussbereich zu gewährleisten.


4.2 Datenübertragung

Der Accountinhaber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit dem Export personenbezogener Daten und Dokumente mit entsprechendem Inhalt über die PEAX API in Drittsoftware die personenbezogenen Daten die Einflusssphäre der PEAX AG und damit deren Verantwortlichkeit als Auftragsbearbeiter verlassen. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten findet einzig auf Initiative des Accountinhabers statt und dieser ist selbst verantwortlich, dass der neue Auftragsbearbeiter vertraglich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften sowie zur Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen verpflichtet wird. PEAX hat keinerlei Einfluss auf die Bearbeitung der personenbezogenen Daten nach dem Export über die PEAX API und haftet in keinem Fall für Datenschutzverletzungen oder -verluste, welche nach dem Export durch Anbieter der Drittsoftware oder andere bearbeitende Parteien verursacht werden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung PEAX Web App und PEAX Mobile App sowie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung der PEAX AG.


4.3 Sicherheitsmassnahmen

Der Accountinhaber wird angemessene Sicherheitsmassnahmen treffen, um die PEAX API-Nutzung vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verlust zu schützen. Dies kann namentlich die Implementierung von Authentifizierung, sowie die Absicherung eigener Systeme gegen Schadsoftware umfassen.


5 Geistiges Eigentum


5.1 Rechte von PEAX

PEAX behält alle Rechte, Titel und Interessen an der PEAX API, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Immaterialgüterrechte. Der Accountinhaber erkennt an, dass er keine Rechte an der PEAX API erwirbt, ausser den ausdrücklich in diesen Zusatzbedingungen gewährten Rechten.


5.2 Eigentum an übertragenen Daten


Der Accountinhaber behält alle Rechte an den über die PEAX API übertragenen Dokumenten und Daten, sofern nicht anders in diesen AGB oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt.


6 Haftung


6.1 Allgemeine Haftung

Die Haftung richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 3 der AGB PEAX Portal.


6.2 Haftungsbeschränkung

In keinem Fall haftet PEAX für indirekte oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die aus oder im Zusammenhang mit der PEAX API-Nutzung entstehen. PEAX haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die durch die Anbindung und Nutzung von Drittsoftware entstehen. Ebenso wenig haftet PEAX für Schäden, die durch den Export aus und die Verarbeitung von Dokumenten ausserhalb des PEAX Portals entstehen.


6.3 Abgrenzung zu Anbietern

Der Accountinhaber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verantwortlichkeiten von PEAX auf die Bereitstellung der PEAX
API und die Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit beschränkt sind, wie in diesen AGB festgelegt. Jegliche Vereinbarungen oder Interaktionen mit Anbietern und die Nutzung von deren Diensten unterliegen separaten Vereinbarungen zwischen dem Accountinhaber und den Anbietern.


7 Vertragslaufzeit und -beendigung


7.1 Vertragslaufzeit

Die Nutzungsabonnements für die PEAX API werden zunächst bis zum Ende der fixen Laufzeit des Nutzungsabonnements für das PEAX Portal abgeschlossen und auch entsprechend pro rata temporis verrechnet. Dieses Vorgehen dient dazu, die beiden Laufzeiten parallel laufen zu lassen. Die Laufzeit der Abonnemente wird aber nicht verbunden. Das Nutzungsabonnement für die PEAX API kann unabhängig von der Laufzeit des Vertrags für das PEAX Portal beendet werden.

Nach Ablauf dieser initialen verkürzten Laufzeit verlängert sich das Nutzungsabonnement für die PEAX API jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht auf das Ende einer Laufzeit gekündigt wird.


7.2 Beendigung

Der Accountinhaber kann die Nutzung der PEAX API oder die Anbindung einzelner oder aller Drittsoftware jederzeit deaktivieren. Dass Nutzungsabonnement für die PEAX API bzw. für die deaktivierte Anbindung läuft danach am Ende der aktuellen Vertragslaufzeit aus und der Vertrag wird beendet. Die Beendigung des Nutzungsabonnement für das PEAX Portal beendet automatisch auch die Nutzungsabonnements für die PEAX API.

 

1 Die vorliegenden AGB verwenden zur Vereinfachung der Lesbarkeit in der Regel die männliche Bezeichnung. Weibliche Personen sind damit aber selbstverständlich ebenfalls gemeint.
2 Als Inhaber eines Business Accounts kommen primär juristische Personen, aber auch Rechtssubjekte ohne Rechtspersönlichkeit, wie z.B. Einzelunternehmen, einfache Gesellschaften, Gruppen oder Familien (jeweils vertreten durch vertretungsbefugte Personen) in Frage.